Nominativus cum Infinitivo (NcI)

Ein Nominativus cum Infinitivo (NcI) ist eine durch einen Infinitiv ergänzte persönliche Passivform, deren Subjekt mit dem des Infinitivs übereinstimmt.
Im Lateinischen hat der Nominativus cum Infinitivo (NcI) die Funktion des Satzgliedes, das nicht durch Kommata abgetrennt wird, während er im Deutschen als satzwertige Konstruktion betrachtet wird, da er einen Nebensatz bildet, der durch dass eingeleitet wird und mit Kommata abgetrennt wird.
Ein NcI kann durch Verben, von denen im Aktiv ein AcI abhängt und die ins Passiv gesetzt werden, entstehen. Sie bilden dann ein persönliches Passiv, wobei der Subjektsakkusativ des AcI zum Nominativ des NcI wird. Der Infinitiv bleibt erhalten.

Marcus dicit Corneliam in forum vadere. - Marcus sagt, dass Cornelia auf das Forum geht.
D
icitur Cornelia in forum vadere. - Es wird gesagt, / Man sagt, dass Cornelia auf das Forum geht.

Das Verb, von dem der NcI abhängt, passt sich in Person, Numerus und Genus dem Nominativ des NcI an.

Diceris tu in forum vadere. - Es wird gesagt, / Man sagt, dass du auf das Forum geht.
D
icimini vos in forum vadere. - Es wird gesagt, / Man sagt, dass ihr auf das Forum geht.

Dieses Verb ist im NcI nicht durch ein Adverb ergänzt, sonst würde der AcI stehen.

Dicitur Cornelia in forum vadere. - Es wird gesagt, / Man sagt, dass Cornelia auf das Forum geht.
N
on sine causa dicitur Corneliam in forum vadere. - Nicht ohne Grund wird gesagt / sagt man, dass Cornelia auf das Forum geht.

Nur in der 3. Person Präsens kommen ferre und tradere mit NcI vor. In anderen Personen und Tempora würde der AcI stehen.

Traditur Graeci prudentissimi homines esse. - Es wird überliefert, / Man überliefert, dass die Griechen sehr schlaue Menschen sind.
Tr
adebatur Graecos prudentissimos homines esse. - Es wurde überliefert, / Man überlieferte, dass die Griechen sehr schlaue Menschen waren.

Mit esse oder posse zusammengesetzten unpersönliche Passiv-Formen von intransitiven Verben folgt ein AcI.

Creditum est Romulum urbem Romam condidisse. - Es wird geglaubt, / Man glaubt, dass Romulus die Stadt Rom gegründet hat.
Neg
ari non potest Romulum urbem Romam condidisse. - Es kann nicht geleugnet werden, dass Romulus die Stadt Rom gegründet hat.

Wenn ein transitives Verb, von dem ein NcI abhängt und das ein persönliches Passiv bildet, sich auf einen neutralen Nominativ bezieht, so liegt ein NcI vor, selbst wenn er sich äußerlich nicht vom AcI unterscheiden lässt.

Iussum est opus finire. - Es ist befohlen worden, / Man hat befohlen, dass das Werk beendet worden ist.

Die Zeitverhältnisse im NcI sind folgendermaßen:

Infinitiv

Zeitverhältnis zu verbum dicendi bzw. sentiendi

Präsens

Gleichzeitigkeit

Perfekt

Vorzeitigkeit

Futur

Gleichzeitigkeit, nur bei Verben des Drohens, Hoffens, Schwörens und des Versprechens steht die Nachzeitigkeit

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